Investitions-Booster für Gabelstapler und Baumaschinen

Mit dem Investitions-Booster 2025 sofort Geld sparen

Investitionsbooster durch degressive Abschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent

Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem Gesetz zum “Investitionsbooster” für Unternehmen einstimmig zugestimmt:
Investitionsbooster durch degressive Abschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent

Degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von bis zu 30 Prozent.

Gilt für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden.
Die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven AfA dient der schnelleren Refinanzierung von Investitionen. Sie kommt allen Unternehmen gleichermaßen zugute und ist unkompliziert in der Umsetzung.

Sie reduzieren Ihre Steuerlast direkt im ersten sowie in den beiden Folgejahren und steigern gleichzeitig Ihre Leistungen im Lager durch neue Maschinen mit besserer Energieeffizienz und weniger Wartungsaufwand und mehr Komfort.



- Sofortiger Steuervorteil
Bis zu 30 % der Anschaffungskosten direkt abschreibbar – das
verbessert Ihre Liquidität und senkt die Investitionskosten.
- Steigerung der Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiter
Verbesserung der Umschlagszahlen und weniger Ausfälle bei Maschinen und Mitarbeitern durch moderne Ergonomie.
- Nachhaltig und förderfähig
Viele rein elektrische Flurförderzeuge können zusätzliche staatliche Förderungen in Anspruch nehmen.

Welche Geräte sind förderfähig?

Alle beweglichen, betriebsnotwendigen Investitionen, darunter fallen Gabelstapler, Baumaschinen, Lagertechnik sowie weitere Bau- und Flurförderzeuge und spezielle Regalsysteme.

Wie hoch ist die Abschreibung?

Ab dem 1. Juli 2025 können bis zu 30 % der Investitionssumme im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden.

Wer erhält den Investitionsbooster?

Alle Unternehmen mit steuerpflichtigem Gewinn – unabhängig von Größe oder Branche.

Noch Fragen?

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