Berücksichtigt werden neu anzuschaffende Elektrostapler als Ersatzinvestitionen für Elektro- und Verbrenner-Modelle.
Für kleine und kleinste Unternehmen gibt es das Förderprogramm BAFA Modul 6. Hier wird die Anschaffung eines Elektrostaplers pauschal mit 33% gefördert. Voraussetzung ist, dass ein fossil betriebenes Gerät im Gegenzug verschrottet oder verkauft wird.
Beim alternativen Modul 4 ist die Voraussetzung eine Energieeinsparung von mindestens 15 %, die durch die neue Investition im Vergleich zum Ist-Zustand erreicht werden muss.