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Bis zu 33% für neue Elektrostapler

Staatliche Förderung überarbeitet

Berücksichtigt werden neu anzuschaffende Elektrostapler als Ersatzinvestitionen für Elektro- und Verbrenner-Modelle.

Für kleine und kleinste Unternehmen gibt es das Förderprogramm BAFA Modul 6. Hier wird die Anschaffung eines Elektrostaplers pauschal mit 33% gefördert. Voraussetzung ist, dass ein fossil betriebenes Gerät im Gegenzug verschrottet oder verkauft wird.

Beim alternativen Modul 4 ist die Voraussetzung eine Energieeinsparung von mindestens 15 %, die durch die neue Investition im Vergleich zum Ist-Zustand erreicht werden muss.

Unternehmen Förderhöhe*
Kleine und kleinste Unternehmen:
Mitarbeiter < 50
Jahresumsatz ≤ 10 Mio. €
Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €
33% der förderfähigen Investitionskosten
(BAFA Modul 6)
Kleine Unternehmen:
Mitarbeiter < 50,
Jahresumsatz ≤ 10 Mio. €,
Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €
15 % der förderfähigen Investitionskosten
(BAFA Modul 4)
Mittlere Unternehmen:
Mitarbeiter < 250
Jahresumsatz ≤ 50 Mio. €
Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €
10 % der förderfähigen Investitionskosten
(BAFA Modul 4)